Änderung der Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung – EisbAV
BGBl. II Nr. 184/2019
Durch die Änderung der Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV) mit BGBl. II Nr. 184/2019 werden die Regelungen an den aktuellen Stand der Technik und der Betriebsführung angepasst.
Wesentliche Änderungen:
- Sicherung von Eisenbahnbaustellen
- Sicherungsmaßnahmen für Bauarbeiten im Gefahrenraum von Gleisen
- Sicherungsmaßnahmen für Bauarbeiten im Tunnel
- Prüfbefunde für kraftbetriebene Türen
- Bei Nachrüstung von Eisenbahnanlagen geringfügige Einschränkungen des seitlichen Sicherheitsabtsandes in Einzelfällen durch Signale möglich
Die Verordnung wurde am 4. Juli 2019 kundgemacht.
Die Bestimmungen über die Sicherungsmaßnahmen für Bauarbeiten im Gefahrenraum von Gleisen und die Sicherungsmaßnahmen für Bauarbeiten im Tunnel treten erst mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
Alle anderen Bestimmungen traten „rückwirkend“ mit 1. Juni 2019 in Kraft.