Änderung der VerpackungsabgrenzungsV
VerpackungsabgrenzungsV-Novelle 2016
Änderung der VerpackungsabgrenzungsV
VerpackungsabgrenzungsV-Novelle 2016
Mit der VerpackungsabgrenzungsV-Novelle 2016(BGBl. II Nr. 29/2016) werden die Quoten betreffend der Zuordnung zu Haushaltsverpackungen bzw. gewerblichen Verpackungen bei einzelnen Produktgruppen angepasst bzw. gesplittet. Weiters wird festgehalten, dass Teilnehmer an einem Sammel- und Verwertungssystem die an und für sich ab 2016 geltenden neuen Zuordnungen bereits für das Kalenderjahr 2015 anwenden können.
Von der Änderung betroffen sind Inverkehrsetzer von Verpackungen.
Die Novelle ist mit 30. Jänner 2016 in Kraft getreten. Die geänderte Verordnung tritt mit 31. Dezember 2020 außer Kraft.
Weitere Informationen:
Abfallwirtschaftsgesetz 2002
VerpackungsabgrenzungsV idgF
Verpackungsverordnung 2014 (BGBl. II Nr. 184/2014 idgF)
Informationen des BMLFUW zur Verpackungsverordnung