Begutachtung zu Änderungen in der AEV Nichteisen-Metallindustrie und der AEV Edelmetalle und Quecksilber
Termin für Stellungnahme: 20. Oktober 2020
Das BMLRT hat Entwürfe zur Änderung der AEV Nichteisen-Metallindustrie bzw. der AEV Edelmetalle und Quecksilber veröffentlicht.
Im nationalen Recht sollen damit die BVT-Schlussfolgerungen für die Nichteisenmetallindustrie (Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1032) umgesetzt werden. Die geplanten Änderungen wurden in einer Arbeitsgruppensitzung mit Vertretern des BMLRT, Branchenvertretern, Vertretern von Interessensverbänden und Behörden abgestimmt.
Die BVT-Schlussfolgerungen für die Nichteisenmetallindustrie gelten für die folgenden, in Anhang I der IE-Richtlinie genannten, industriellen Tätigkeiten:
2.1 Rösten oder Sintern von Metallerz einschließlich sulfidischer Erze;
2.5 Verarbeitung von Nichteisenmetallen:
- Gewinnung von Nichteisenrohmetallen aus Erzen, Konzentraten oder sekundären Rohstoffen durch metallurgische Verfahren, chemische Verfahren oder elektrolytische Verfahren;
- Schmelzen von Nichteisenmetallen, einschließlich Legierungen, darunter auch Wiedergewinnungsprodukte, und Betrieb von Gießereien, die Nichteisenmetalle herstellen, mit einer Schmelzkapazität von mehr als 4 t pro Tag bei Blei und Cadmium oder 20 t pro Tag bei allen anderen Metallen;
6.8 Herstellung von Kohlenstoff (Hartbrandkohle) oder Elektrographit durch Brennen oder Graphitieren.
Die Änderungen entsprechen den Vorgaben der BVT-Schlussfolgerungen. Details dazu in den Erläuternden Bemerkungen in den Begutachtungsunterlagen.
Eine allfällige Stellungnahme zu den geplanten Änderungen ist bis Dienstag, 20. Oktober 2020 an das Umweltservice (E gabriele.kovacsik@wkooe.at) zu senden, damit diese im laufenden Begutachtungsverfahren Berücksichtigung finden kann.