Begutachtung Oö. Bodenschutzgesetz-Novelle 2022
Vereinfachungen und Zulassen der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mittels Drohnen
Der Verfassungsdienst des Landes Oberösterreich hat den Entwurf einer Oö. Bodenschutzgesetz-Novelle 2022 übermittelt. Die neuen Bestimmungen betreffen insbesondere Anwender von Pflanzenschutzmitteln wie Landwirte und Verwender im Haus- und Kleingartenbereich.
Das Oö. Bodenschutzgesetz regelt u.a. die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die vorliegende Novelle dient einerseits der Umsetzung und andererseits um die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von moderner Agrartechnologie zu schaffen.
Folgende Änderungen sind vorgesehen:
- Die Erstellung eines Landesaktionsplans entfällt, da die Bundesländer nun auf Grund einer Änderung im Pflanzenschutzmittelgesetz direkt zum Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) mitwirken.
- Doppelgleisigkeiten zur Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung werden gestrichen.
- Es erfolgt eine Harmonisierung mit § 11 Pflanzenschutzmittelverordnung. Sachkundenachweis und Aufzeichnungspflichten entfallen zu Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingartenbereich.
- Die Anerkennung von Sachkundenachweisen anderer Stellen (zB von Bundesstellen) wird verankert.
- Ermöglichung der Bewilligung als Ausnahme für das Ausbringen von Pflanzenschutzmittel aus unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen)
Allfällige Stellungnahmen zur vorliegenden Novelle können bis spätestens 25. Oktober 2022 an das Umweltservice (E umweltservice@wkooe.at) übermittelt werden, damit diese im laufenden Begutachtungsverfahren Berücksichtigung finden können.
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