Begutachtung zum Europaschutzgebiet Eferdinger Becken
Schutz von Gewässern und gewässernahen Bereichen
Das Land Oberösterreich hat Begutachtungsunterlagen zur geplanten Ausweisung des Europaschutzgebietes Eferdinger Becken übermittelt.
Mit der Ausweisung zum Europaschutzgebiet sollen fünf Lebensräume (Natürliche Eutrophe Seen, naturnahe Kalk-Trockenrasen, Flachland-Mähwiesen, Weichholzau und Hartholzau) sowie 22 Tierarten geschützt werden. In der Information der Grundeigentümer (Oktober 2020) sind die Schutzgüter kurz beschrieben und bildlich dargestellt.
Die Fläche des geplanten Europaschutzgebietes beträgt etwa 1.345 ha und ist in drei Zonen eingeteilt. Sie betrifft folgende Bezirke und Gemeinden:
- Bezirk Eferding: Alkoven, Aschach an der Donau, Eferding, Fraham, Hartkirchen, Pupping
- Bezirk Rohrbach: St. Martin im Mühlkreis
- Bezirk Urfahr-Umgebung: Feldkirchen an der Donau, Goldwörth, Ottensheim, Puchenau
- Bezirk Linz-Land: Leonding, Wilhering
- Linz
Die Zone A (Großteil der Fläche mit ca. 1.240 ha) umfasst Gebiete an der Donau, Aschach, Innbach und Augewässer inklusive der innerhalb des ESG liegenden Gewässerrandstreifen sowie die Auwälder.
Die Zone B umfasst die Ottensheimer Streuobstwiesen und weitere Flächen mit Grünland-Lebensräumen.
Die Zone C (Residualzone) sind großteils Einschlussflächen innerhalb der Gebietsabgrenzung.
Die Pläne (Übersicht und Details) zum Gebiet sowie die Begutachtungsunterlagen sind auf der Homepage des Landes OÖ unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/35986.htm im Bereich „Verordnungsentwürfe der Direktion Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung“ abrufbar.
Wirtschaftsrelevant bei den erlaubten Eingriffen (§ 4) sind insbesondere die Ziffern 1 lit. d und lit. e bezüglich Instandhaltung und Instandsetzung von Anlagen.
Geben Sie dazu allfällige Bedenken bekannt und übermitteln Sie dazu Ihre Stellungnahme zum Entwurf bis 5. Februar 2021 an das Umweltservice (E gabriele.kovacsik@wkooe.at).