Begutachtung zur Änderung der AEV Verbrennungsgas
Redaktionelle Änderungen in elf weiteren wasserrechtlichen Verordnungen
Das BMLRT hat den Entwurf zur Änderung der AEV Verbrennungsgas und elf weiterer Verordnungen, wobei bei diesen redaktionelle Änderungen durchgeführt werden, übermittelt. Mit der vorliegenden Novelle der AEV Verbrennungsgas werden die BVT Schlussfolgerungen Großfeuerungsanlagen (2017/1442/EU) im Abwasserbereich umgesetzt. Die BVT-Schlussfolgerungen zur Abfallverbrennung (2019/2010/EU) werden zu einem späteren Zeitpunkt in der AEV Verbrennungsgas umgesetzt. Details finden Sie in den Erläuternden Bemerkungen der Begutachtungsunterlangen.
Die vorliegende Novelle setzt daher alle Bestimmungen der BVT Großfeuerungsanlagen in der AEV Verbrennungsgas um, die Großfeuerungsanlagen betreffen. Dh für jene Verbrennungsanlagen ab bzw. oberhalb der Schwellenwerte gemäß Anhang I der Richtlinie über Industrieemissionen (IE-RL). Jene Bestimmungen, welche die Abfallverbrennung und -mitverbrennung in IE-RL-Anlagen entsprechend den BVT-Schlussfolgerungen zur Abfallverbrennung betreffen, und jene, die Kraftwerke etc. unterhalb der Schwellenwerte gemäß Anhang I der IE-RL betreffen, bleiben bis auf geringe redaktionelle Änderungen unberührt.
Zum vorliegenden Begutachtungsentwurf können Sie Ihre allfällige Stellungnahme bis spätestens Dienstag, 20. Oktober 2020 dem Umweltservice (E gabriele.kovacsik@wkooe.at) übermitteln, damit diese im laufenden Begutachtungsverfahren Berücksichtigung findet.