EU-Umweltzeichen
Änderungen bei Beurteilungs- und Prüfungskriterien
Der EU- Beschluss (EU) 2019/418 ändert die Beschlüsse (EU) 2017/1214, (EU) 2017/1215, (EU) 2017/1216, (EU) 2017/1217, (EU) 2017/1218 und (EU) 2017/1219.
Damit kommt es zu Änderungen in Beurteilungs- und Prüfungskriterien zum EU-Umweltzeichen.
Betroffen sind Unternehmen, die für Maschinengeschirrspülmittel, Reinigungsmittel für harte Oberflächen, Waschmittel und Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich die Verleihung des EU-Umweltzeichens beantragen wollen oder denen das EU-Umweltzeichen bereits verliehen wurde.
Der Beschluss wurde am 15.03.2019 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung in Kraft.
Informationen des BMNT zum EU-Umweltzeichen