Emissionsschutzgesetz-Luft 2018 kundgemacht
Maßnahmen und nationales Luftreinhalteprogramm sollen zur Erreichung der EU-Ziele führen
Das Emissionsschutzgesetz-Luft 2018 (EG-L 2018) wurde mit BGBl. I Nr. 75/2018 veröffentlicht. Es hat zum Ziel durch geeignete Reduktionsverpflichtungen und Maßnahmen für eine Reduktion der atmosphärischen Emission von SO2, NOx, NMVOC, NH3 und Feinstaub (PM2,5) zu sorgen. Die zu erreichenden Mengen bzw. Reduktionen sollen in Umsetzung eines nationalen Luftreinhalteprogramms erreicht werden. Im Rahmen der Überarbeitung des nationalen Luftreinhalteprogramms erhalten Umwelt-NGOs bzw. auch unmittelbar betroffene natürliche Personen Überprüfungs- und Beschwerderecht.
Für 2019 wurde ein Zwischenziel mit Absolutmengen in Anlage 1a festgelegt. Zwischen 2020 und 2030 sollen gemäß Anlage 1 Luftschadstoff spezifische Ziele mit linearen oder nichtlinearen Schritten die nationalen Emissionsreduktionsverpflichtungen erreicht werden.
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