Herstellerregistrierungspflicht zu WEEE
Betrifft Hersteller, Versandhändler und Bevollmächtigte von Elektronik- und Elektrogeräten
Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/290 legt die Inhalte und das Format für die Registrierung von Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten und deren Berichterstattung an das Register fest. Die Verordnung tritt mit 12. März 2019 in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Jänner 2020 und ist in all ihren Teilen verbindlich und gilt in jedem Mitgliedstaat. Für die Mitgliedstaaten besteht die Möglichkeit, ergänzende Inhalte gemäß Anhang II vorzuschreiben.
Hersteller, Versandhändler und Bevollmächtige haben dazu Angaben zur Tätigkeit bzw. zu den in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten anzugeben. Mit dieser Registrierung soll der Verwaltungsaufwand für das unionsweite Operieren (zB Versandhandel) verringert werden.