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Nachtfahrverbot für Schwerfahrzeuge auf Abschnitt der A12 Inntal Autobahn ab 1.Jänner 2020 verschärft

Tirol LGBl. Nr. 121/2020

Das Land Tirol hat die derzeit bestehende Regelung des Nachtfahrverbotes im Sanierungsgebiet in beiden Fahrtrichtungen der A 12 Inntalautobahn zwischen Straßenkilometer 6,35 im Gemeindegebiet von Langkampfen und Straßenkilometer 90,00 im Gemeindegebiet von Zirl ab 1.Jänner 2021 deutlich verschärft.

Zusammenfassung:

  • Der Deutschland-Italien-Transit (und damit auch der Transit nach Italien aus den östlichen Bundesländern) wird in der Nacht untersagt
  • Der Süd-West-Korridor (Brenner-Innsbruck-Arlberg) bleibt davon unberührt
  • Der Ziel- und Quellverkehr nach und von Tirol ist entsprechend der Zonen-Regelung noch mit Euro-VI-Lkw´s erlaubt.
  • Festlegung einer Zonenregelung (Kernzone, erweiterte Zone)

Unternehmen, die mit

  • Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeugen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von jeweils mehr als 7,5 t oder
  • Lastkraftwagen mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt,

Teile der A12 Inntalautobahn befahren (ausgenommen Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie), sind von der Verordnung betroffen.

Detailliertere Informationen siehe unter folgendem Link

Es gilt der Verordnungstext.

Die Verordnung LGBl. Nr. 121/2020 wurde am 20. November 2020 kundgemacht und trat am 21. November 2020 in Kraft

 

Link:

 

Weitere Informationen:

 

Stand: