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Naturschutzgebiet Nussensee in Bad Ischl erweitert

Schutz des Nussensees und seiner naturnahen Ufer

Mit LGBl. Nr. 104/2021 wird die ca. 9,7 ha große Fläche (Seefläche und Ufergebiete), die bereits seit 1965 weitgehend als Naturschutzgebiet besteht, aus der See-Naturschutzgebietsverordnung gelöst werden und eigenständig verordnet. 

Der bis zu 17 m tiefe Bergsee an den steilen Nordabhängen des Katergebirges wird von unterirdischen Quellen gespeist und ist ursprünglich bzw. naturnah mit zahlreichen schützenswerten Tierarten. Acht Weichtierarten (Schnecken, Muscheln), die dort vorgefunden werden, gehören der Roten Liste gefährdeter Tierarten Österreichs an.

Mit der Auskoppelung aus der See-Naturschutzgebietsverordnung wird nun Rechtssicherheit geschaffen, da bislang keine Tätigkeit oder kein Vorhaben ohne eine naturschutzrechtliche Einzelfallprüfung durchzuführen war. Mit § 2 sind nun Eingriffe genannt, die zukünftig ohne Anzeige bzw. Genehmigung erlaubt werden. Nicht gestattet sind weder das „Tauchen“ noch das „Standup-paddeln“. Dies einerseits zur Hintanhaltung der Krebspest (Risikominimierung wegen allfälliger kontaminierter Tauchausrüstung) und andererseits zur Vermeidung der Beunruhigung von Wasservögel in sensiblen Uferzonen.