Neufassung der EU-F-Gase-Verordnung
Begutachtungsfrist: 2. Mai 2022
Laut Studien der Europäischen Kommission sind auf EU-Ebene F-Gase derzeit für 2,5 % der gesamten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Der verschärfte Vorschlag für F-Gase soll bis 2030 das Äquivalent von 40 Millionen Tonnen Kohlendioxidemissionen (CO2) einsparen, was über die erwartete Verringerung im Rahmen der derzeitigen Rechtsvorschriften hinausgeht und bis 2050 zusätzliche Einsparungen in Höhe von insgesamt 310 Millionen Tonnen CO2 ermöglichen sollte.
Eckpunkte des Vorschlags sind demnach:
- Der Vorschlag sieht eine Verschärfung des Quotensystems für teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (FKW-Abbau) vor, wodurch die potenziellen Klimaauswirkungen neuer FKW, die zwischen 2015 und 2050 auf den EU-Markt kommen, um 98 % reduziert werden. Außerdem werden neue Beschränkungen eingeführt, um sicherzustellen, dass F-Gase nur in neuen Anlagen verwendet werden, für die es keine geeigneten Alternativen gibt. So wird beispielsweise SF6, das stärkste Treibhausgas, bis 2031 schrittweise aus allen neuen Geräten für die Stromübertragung ("Schaltanlagen") verbannt.
- Bessere Durchsetzung und Umsetzung: Der Vorschlag soll es den Zoll- und Überwachungsbehörden erleichtern, Ein- und Ausfuhren zu kontrollieren und den Handel mit illegalen F-Gasen und Geräten zu unterbinden. Darüber hinaus werden die Sanktionen verschärft. Das Quotensystem wird durch strengere Registrierungsvorschriften und die Einführung eines festen Quotenpreises beschränkt.
- Umfassendere Überwachung: Ein breiteres Spektrum von Stoffen und Tätigkeiten soll erfasst werden, die Verfahren für die Berichterstattung und Überprüfung von Daten sollen verbessert werden.
- Sicherstellung der Einhaltung des Montrealer Protokolls: bestimmte Ausnahmeregelungen sollen abgeschafft werden und der schrittweise Abbau von HFKW in der EU vollständig mit dem Montrealer Protokoll in Einklang gebracht werden.
Unseres Erachtens wäre folgendes jedenfalls anzumerken:
Eine unserer größten Sorgen war stets die Verfügbarkeit von F-Gasen für die gewerblichen Serviceunternehmen im Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbereich zu einem vernünftigen Preis und in zuverlässiger Qualität. Mit diesem neuen Vorschlag sollen die Höchstmengen an CO2-Äquivalenten drastisch reduziert werden. Für die Serviceunternehmen in der stark klein- und mittelständisch geprägten Branche könnte dies zu einer erheblichen Hürde werden und deren Fähigkeit, die Anforderungen ihrer Kunden erfüllen zu können, in Frage stellen. Beeinträchtigt werden könnte damit besonders die Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen.
Darüber hinaus sehen wir ein beschleunigtes Wachstum bei Wärmepumpen. Auch in diesem Sektor werden F-Gase benötigt und sind ein wichtiger Baustein, um die sehr ehrgeizigen Ziele des Green Deal zu erfüllen. Ohne ausreichender F-Gase-Mengen zu einem vernünftigen Preis, ist die zukünftige Nutzung der Wärmepumpentechnologie einem hohen Risiko ausgesetzt. Unserer Ansicht nach sollte das derzeitige Quotenniveau bis 2036 beibehalten und danach das Kigali-Quotensenkungsprogramm verfolgt werden. Darüber hinaus sollten die pharmazeutischen Dosieraerosole von der Quotenregelung ausgenommen bleiben, da ihre Integration in der Praxis die Verfügbarkeit von CO2-Äquivalenten für alle anderen Sektoren weiter verringern würde.
Kritisch zu bewerten ist auch die Quotengebühr. Dies wird einerseits die ohnehin schon hohen F-Gas-Preise weiter anheben. Andererseits werden die höheren Preise den illegalen Verkauf von F-Gasen weiter fördern, wie wir es in der Vergangenheit gesehen haben. Angesichts dessen, dass sich die Vollzugskapazitäten der EU in den letzten Jahren nicht verbessert haben, werden KMU weiterhin massiv illegalen Importen ausgesetzt sein. Äußerlich sind diese Produkte oft nicht von legalen Produkten zu unterscheiden, können aber von geringerer Qualität sein. Während es einem durchschnittlichen KMU unmöglich ist, einzelne Chargen zu analysieren, haftet es für Schäden, die durch solch minderwertige Produkte verursacht werden. Gleichzeitig verlieren rechtskonforme Unternehmen an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Unternehmen, die billigere illegale Produkte verwenden.
Aus unserer Sicht wäre eine Quotengebühr im Moment und solange die Durchsetzung nicht effektiver ist, kontraproduktiv für Umweltschutz und die Sicherheit der Anlagen, so wie für deren Verwender. Deshalb sollten Gebühren in dieser Phase nicht eingeführt werden.
Der Vorschlag ist derzeit nur in englischer Sprache verfügbar. Mit Übersetzungen ist nicht vor Anfang Mai zu rechnen.
Zum Entwurf der der Neufassung der EU-F-Gase-Verordnung folgen Sie bitte dem Link.
Ihre allfällige Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf senden Sie bitte bis Montag, 2. Mai 2022, an das Umweltservice (Fr. Michaela Leutgöb, E michaela.leutgoeb@wkooe.at), damit diese im laufenden Begutachtungsverfahren Berücksichtigung finden kann.