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Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz-Novelle 2020

LGBl. Nr.119/2020

Die Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz-Novelle 2020 (Oö LuftREnTG – Novelle 2020) beinhaltet im Wesentlichen die Umsetzung von Unionsrecht. Die mit der Richtlinie (EU) 2018/844 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 verbundenen Änderungen der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sehen einige verpflichtende Maßnahmen vor, die mit der gegenständlichen Novellierung des Oö. LuftREnTG umgesetzt wurden.  

Zusammenfassung: 

  • Abgrenzung zum Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985. Klarstellung, dass Feuerungsbestattungsanlagen nicht unter die Regelungen des Oö. LuftREnTG fallen.

  • Anpassung der Kategorisierung von brennbaren Flüssigkeiten an CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

  • Neudefinition von „Gebäudetechnischen Systemen“, „System für Gebäudeautomatisierung und –steuerung“ und Ergänzung des Begriffs „Wärmeerzeuger“ bei Heizungsanlagen.

  • Ergänzung zur Definition der Heizungsanlagen um „allfälliger damit in unmittelbarer Verbindung stehender Belüftungseinrichtungen“.
    • Regelmäßige Inspektion auch von kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlagen.

  • Verpflichtung zur Ausstattung neuer Gebäude (und bestehender Gebäude bei Austausch des Wärmeerzeugers) mit selbstregulierenden Einrichtungen zur separaten Regelung der Temperatur in jedem Raum oder einem bestimmten beheizten Bereich des Gebäudeteils, sofern technisch und wirtschaftlich realisierbar.

  • Verpflichtung zur Ausrüstung von Nichtwohngebäuden mit einer Nennleistung für die Heizungsanlage oder einer Klimaanlage von mehr als 290 kW mit Systemen für die Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung bis zum Jahr 2025, sofern technisch und wirtschaftlich realisierbar.

  • Verpflichtung zur Neubewertung der Energieeffizienz und Dokumentationspflicht bei Installation, Ersatz oder Modernisierung eines heizungsanlagenbezogenen oder klimaanlagenbezogenen Teils eines gebäudetechnischen Systems in einem bestehenden Gebäude.

  • Verordnungsermächtigung der Landesregierung hinsichtlich weiterer Systemanforderungen an gebäudetechnische Systeme

  • Ausweitung der behördlichen Kontrolle auf die Einhaltung der „Ökodesign-Anforderungen“.

  • Anpassung der Bestimmungen betreffend Emissionsgrenzwerte und Wirkungsgradanforderungen für das Inverkehrbringen und die Errichtung von Kleinfeuerstätten

  • Erhöhung der Schwellenwerte für die Verpflichtung zur Inspektion von Heizungsanlagen von bisher 20 kW Nennwärmeleistung auf 70 kW und zur Inspektion von Klimaanlagen von bisher 12 kW Nennkälteleistung auf 70 kW.

  • Anpassung bei den Anzeigepflichten bei Errichtung, Betrieb und die wesentliche Änderung von Lagerstätten zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten hinsichtlich Menge und Gefahrenkategorie

  • Entfall der Bestimmungen des Abschnitt IX für Gasgeräte

 

Die Entfall Oö. LuftREnTG-Novelle 2020 wurde am 10. Dezember 2020 kundgemacht und ist am 11. Dezember 2020 in Kraft getreten.


Link:

Oö. LuftREnTG-Novelle 2020 (LGBl. Nr.119/2020)

 

Weitere Infos:

Stand: