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Radonschutz Beratungsförderungen für 2024

75 % max. EUR 750 - Förderportal der WKOÖ

Lesedauer: 1 Minute

09.04.2024


Befindet sich Ihr Betrieb in einem Radon-Schutzgebiet und wurden durch die Messungen Radonbelastungen festgestellt?

Der Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen wird durch die Neufassung des Strahlenschutzgesetzes und der neuen Radonschutzverordnung - RnV geregelt. Wird bei einer Betriebsstätte der Radon-Referenzwert überschritten, muss dieser durch bauliche Maßnahmen verringert werden.

Hier können Sie gerne auf das Fachwissen speziell vom Bundesministerium ausgebildeter Radon-Berater:innen zurückgreifen. Falls eine Radonsanierung in bestehenden Gebäuden notwendig ist, helfen diese Berater:innen die richtigen Maßnahmen zu treffen und unterstützen zusätzlich bei Behördenabwicklungen.

Die WKOÖ unterstützt Klein- und Mittelbetriebe mit der Beratungsförderung RADONSCHUTZ 2024, bei dem Sie 75 % des Honorars bis max. 750 Euro zurückbekommen! (Achtung: Umbaukosten zur Radonreduzierung fallen NICHT in diese Förderung). 

Förderportal – Radonschutz 2024


Sie möchten wissen, ob Ihr Betrieb in einem Radonschutzgebiet liegt? Eine Interaktive Radonkarte gibt Aufschluss! Sie müssen nur Ihre Postleitzahl oder Ortsnamen eingeben und schon erfahren Sie, ob ein Radonvorsorgegebiet oder Radonschutzgebiet vorliegt: https://geogis.ages.at/GEOGIS_RADON.html


Ermächtigte Überwachungsstellen, welche die Radonkonzentration messen finden Sie hier.


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