Rannatal wird zum Europaschutzgebiet
Erweiterung eines bestehenden Naturschutzgebietes und Ausweisung zum Europaschutzgebiet
Im Landesgesetzblatt wurden die Verordnungen zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes Rannatal (LGBl. Nr. 148/2021) bzw. zur Ausweisung des Europaschutzgebietes Rannatal (LGBl. Nr. 149/2021) veröffentlicht. Damit wird ein etwa 4,7 km langer Abschnitt des Rannatals von der Staumauer des Kraftwerkes Ranna bis zur Grenze des Europaschutzgebietes „Oberes Donau- und Aschachtal“ geschützt.
Das Gebiet stand bisher schon Großteils unter Naturschutz und wurde in den Randbereichen zugunsten des Europaschutzgebietes erweitert. Die Fläche des Naturschutzgebietes beträgt ca. 144 ha und liegt bis auf ein Grundstück im geplanten Europaschutzgebietes, das selbst eine Fläche von etwa 226 ha aufweist.
Im Europaschutzgebiet sind sieben natürliche Lebensräume vertreten und fünf schützenswerte Arten (Koppe, Mopsfledermaus, Großes Mausohr, Fischotter und Spanische Flagge (ein Schmetterling!). Der mitverordnete Landschaftspflegeplan soll einen günstigen Erhaltungszustand gewährleisten.
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