Rückstellung der Zulassungsbefristungen für die Wirkstoffe Acrinahtrin und Prochloraz
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1450
Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung für die Wirkstoffe Acrinathrin und Prochloraz wurde mit Durchführungsverordnung 2019/291/EU bis 31. Dezember 2023 verlängert. Die Antragsteller unterstützen jedoch die Anträge auf Erneuerung der Genehmigung nicht mehr. Daher kommt gemäß Artikel 17 Abs. 1 der PSM-Verordnung jener Zeitpunkt für das Auslaufen der Genehmigung zum Tragen, an dem sie ohne diese Verlängerungen auslaufen würden.
Die Befristung der Zulassung für den Wirkstoff Acrinathrin (Eintrag 19) bzw. für den Wirkstoff Prochloraz (Eintrag 20) wird jeweils auf den 31. Dezember 2021 zurück gestellt.
Die Verordnung wurden am 6. September 2021 im Amtsblatt kundgemacht und tritt am 26. September 2021 in Kraft.
Weitere Informationen
- EU-Pflanzenschutzmittelverordnung (EU Rechtsakt)
- Durchführungsverordnung Nr. 540/2011/EU hinsichtlich der Liste der zugelassenen Wirkstoffe
- Durchführungsverordnung Nr. 563/2014/EU
- WKO-Informationen zur EG-Pflanzenschutzmittel-Verordnung
- AGES-Information über Pflanzenschutzmittel
- Biozid-Informationen der EU-Generaldirektion Umwelt (in englischer Sprache)
- BMLRT-Information zum Pflanzenschutzmittelrecht