Teile des Eferdinger Beckens sind Europaschutzgebiet
Schutz für 5 Lebensräume und 22 Tierarten
Mit LGBl. Nr. 80/2021 wurden Teile des Eferdinger Beckens als Europaschutzgebiet ausgewiesen. Einbezogen sind dabei Flächen in den Gemeinden St. Martin im Mühlkreis, Feldkirchen an der Donau, Goldwörth, Ottensheim, Puchenau, Alkoven, Aschach an der Donau, Eferding, Fraham, Hartkirchen, Pupping, Leonding, Wilhering und der Stadt Linz. Die Verordnung wurde am 29. Juli 2021 kundgemacht und tritt mit 30. Juli 2021 in Kraft.
Mit der Ausweisung zum Europaschutzgebiet werden fünf Lebensräume (Natürliche Eutrophe Seen, naturnahe Kalk-Trockenrasen, Flachland-Mähwiesen, Weichholzau und Hartholzau) sowie 22 Tierarten geschützt. Die Fläche des geplanten Europaschutzgebietes beträgt etwa 1.350 ha und ist in drei Zonen eingeteilt.
Die Zone A (Großteil der Fläche mit ca. 1.240 ha) umfasst Gebiete an der Donau, Aschach, Innbach und Augewässer inklusive der innerhalb des Europaschutzgebiets liegenden Gewässerrandstreifen sowie die Auwälder.
Die Zone B (unterteilt) umfasst die Ottensheimer Streuobstwiesen und weitere Flächen mit Grünland-Lebensräumen.
Die Zone C (Residualzone) sind großteils Einschlussflächen innerhalb der Gebietsabgrenzung.
Wirtschaftsrelevant bei den erlaubten Eingriffen (§ 4) sind insbesondere die Ziffern 1 lit. d (Instandhaltung und Instandsetzung) und lit. e (Betrieb von Energiegewinnungsanlagen). Alle weiteren Maßnahmen benötigen vor ihrer Ausführung einer Bewilligung der Landesregung.
Links:
- Europaschutzgebiet Eferdinger Becken – LGBl. Nr. 80/2020 samt Pläne zum Europaschutzgebiet
- OÖ Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001
- Naturschutzdatenbank FFH-Gebiet AT 3127000
- Infoseite des Landes OÖ zum Thema Naturschutz und Landschaft
- FFH-Richtlinie
- Durchführungsbeschluss (EU) 2021/161 zur kontinentalen geografischen Region