Veröffentlichung der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für Bausätze
Durchführungsbeschluss (EU) Nr. 2020/1574
Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wurden von der Organisation Technischer Bewertungsstellen, nachdem mehrere Hersteller Europäische Technische Bewertungen beantragt hatten, 25 Europäische Bewertungsdokumente erstellt und angenommen.
Die von den Technischen Bewertungsstellen erstellten und angenommenen Europäischen Bewertungsdokumente, beziehen sich auf folgende Bauprodukte:
- akustische Sprühbeschichtung auf der Grundlage wasserbasierter organischer Bindemittel;
- flüssig aufzubringende Dachabdichtung;
- flüssig aufzubringende wasserdichte Abdichtungen für Wände und Böden in Nassräumen;
- Abdichtungsbahn im vollflächigen Verbund in Frischbetonverbundtechnologie;
- Bausätze für wasserdichte Boden- und/oder Wandbeläge für Nassräume;
- Bausätze für wasserdichte Boden- und/oder Wandbeläge für Nassräume, basierend auf inhärent dichten Platten;
- außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) mit Putzschicht;
- druckfeste Wärmedämmplatten aus gepresstem Polyurethan-Hartschaum;
- Bausätze für Wärmedämmschichten – Vorgefertigte Einheiten für die Außenwanddämmung und ihre Befestigungsvorrichtungen;
- Querkraftdorne für strukturelle Verbindungen unter statischer und quasi-statischer Beanspruchung;
- elastische Belagsdehnfugen aus Asphalt für Straßenbrücken;
- Fahrbahnübergangskonstruktionen für Straßenbrücken mit einem Dichtelement;
- Mattendehnfugen für Straßenbrücken;
- auskragende Fingerkonstruktionen für Fahrbahnübergangskonstruktionen für Straßenbrücken;
- aufliegende Dehnfugen für Straßenbrücken;
- Profilkonstruktionen mit mehreren Dichtelementen für Straßenbrücken;
- vorgefertigte tragende Tafeln aus Holz und Holzwerkstoffen;
- Einheiten aus recycelten Mauerziegeln;
- Calciumcarbonat als aktiver Zusatzstoff mit katalytischer Bindewirkung für Beton;
- Verbunddübel zur Verwendung in Beton;
- Injektionsdübel zur Befestigung von Wärmedämmplatten;
- Befestigung für Druck-Zug-Abstützungen für vorgefertigte Wand- und Stützenelemente;
- Bausätze für Holzkonstruktionen;
- CRM - (Composite Reinforced Mortar) - Systeme für die Verstärkung von Beton- und Mauerwerkskonstruktionen;
- Produkte für schwer entflammbare Oberflächen.
Der Beschluss (EU) Nr. 2020/1574 wurde am 29. Oktober 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und trat am Tag dessen Veröffentlichung in Kraft.
Durchführungsbeschluss (EU) Nr. 2020/1574
Weitere Infos:
- Informationen zur CE-Kennzeichnung auf wko.at
Informationen über Bauprodukte auf der Homepage des BMDW