Abfallwirtschaft im Betrieb
Allgemeine Informationen zum Abfallwirtschaftsgesetz 2002
Das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG) legt Grundsätze für die Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung (zB energetische Verwertung) und Abfallentsorgung fest.
Weiters regelt das AWG Verpflichtungen für die Sammlung, Behandlung, Lagerung, Beförderung sowie für die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Abfällen. Ziel- und Maßnahmenverordnungen sind als Instrumente eingesetzt, um die Grundsätze der Abfallwirtschaft (Abfallvermeidung - Abfallverwertung - Abfallentsorgung) zu verwirklichen.
Einen Überblick gibt das Merkblatt „Abfallwirtschaft im Betrieb“