Abgasklassenabhängige LKW-Fahrverbote im Burgenland neu verordnet
Strengere LKW-Fahrverbote im Burgenland
Am 21.1.2017 ist der neue burgenländische IG-L-Maßnahmenkatalog 2016 in Kraft getreten (Bgld. LGBl. Nr. 2/2017). Für oö. Unternehmen können insbesondere die strengeren LKW-Fahrverbote relevant sein.
Die wichtigsten Punkte dazu kurz zusammengefasst:
- Das Fahrverbot gilt flächendeckend in den meisten Gemeinden des Burgenlands (ausgenommen nur einige Gemeinden im Mittel- und Südburgenland und einige Waldgebiete).
- Betroffen sind Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge unabhängig vom höchstzulässigen Gesamtgewicht (also auch Kleintransporter oder andere als LKW zugelassene Fahrzeuge bis 3,5 t hzG).
Die Fahrverbote für EURO 0 bis EURO II treten zeitlich gestaffelt in Kraft:
- EURO 0 ab 21.1.2017 (gilt bereits seit 1.7.2008)
- EURO I ab 1.10.2017
- EURO II ab 1.10.2018
Folgende Übergangsfristen gelten unter der Voraussetzung, dass sich der Zulassungsbesitzer seit 31.10.2016 nicht geändert hat:
- EURO 0-LKW im Ziel- und Quellverkehr bis 20.1.2018
- EURO I und EURO II jeweils bis 3 Jahre ab Inkrafttreten des Fahrverbots (d.h. bis 30.9.2020 bzw. bis 30.9.2021)
Neben den generellen Ausnahmen gemäß § 14 Abs. 2 IG-L (zB Müllabfuhr, Werkverkehr mit max. 4 LKW EURO I bis 12 t hzG) gibt es in der Verordnung Ausnahmen zB für folgende Fälle:
- LKW mit kostenintensiven Spezialaufbauten
- LKW für Schausteller und Marktfahrer
- Fahrten zu und von Werkstätten zu Reparaturzwecken
- Historische Fahrzeuge
- Kennzeichnungspflicht mit der Abgasklassenplakette ab 1.10.2017 für alle Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge, die auf Grund ihrer höheren Abgasklasse nicht von den LKW-Fahrverboten betroffen sind.
- Die Kundmachung der Fahrverbote erfolgt ausschließlich im Landesgesetzblatt ohne Aufstellung eigener Straßenverkehrszeichen.
Nähere Informationen zu den abgasklassenabhängigen LKW-Fahrverboten in Österreich unter wko.at/lkw-fahrverbot.