Änderung der Oö. Artenschutzverordnung
Sonderbestimmungen betreffend Rabenkrähen und Elstern
In der Verordnung LGBl. Nr. 20/2016 wurde die oö Artenschutzverordnung hinsichtlich Sonderbestimmungen betreffend Rabenkrähen und Elstern geändert. Die Gültigkeit dieser Verordnung ist mit 30. April 2020 begrenzt.
Die neue Verordnung LGBl. Nr. 31/2020 mit der die Verordnung zur Änderung der oö Artenschutzverordnung LGBl. 20/2016 geändert wird, hebt nun die Gültigkeitsdauer bis 30. April 2020 auf und gibt keine neue Zeitbegrenzung vor.
Die Verordnung wurde am 31. März 2020 im Landesgesetzblatt kundgemacht und ist mit 1. April 2020 in Kraft getreten.
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