Ausweisung Europaschutzgebiet Leitenbach
Schutzgebiet für die Flussperlmuschel
Mit LGBl. Nr. 58/2020 wurde das Europaschutzgebiet Leitenbach in den Gemeinden Heiligenberg, Neukirchen am Walde, Peuerbach, St. Agatha und Waizenkrichen ausgewiesen. Die Verordnung tritt mit 11. Juli 2020 in Kraft.
Erlaubte Eingriffe sind in § 4 genannt. Pflegemaßnahmen sind in Tabelle 3 und Tabelle 4 ausgewiesen. Die Fläche des Europaschutzgebietes beträgt etwa 111 ha und ist in zwei Zonen eingeteilt. Zone A ist deckungsgleich mit dem Naturschutzgebiet Koaserin (LGBl. 89/2004) und Zone B enthält die Flächen außerhalb des Naturschutzgebietes. Geschützt werden drei Lebensräume und sieben Tierarten (zB Flussperlmuschel, Bachmuschel, Balkan- Goldsteinbeißer). Dazu ist auch ein Landschaftspflegeplan im Rahmen der Verordnung erlassen worden.
Weitere Links:
- OÖ Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001
- Naturschutzdatenbank FFH-Gebiet AT 3131000
- Infoseite des Landes OÖ zum Thema Naturschutz und Landschaft
- FFH-Richtlinie
- Durchführungsbeschluss (EU) 2020/97 zur kontinentalen geografischen Region