Begutachtung Regionalprogramm Tiefengrundwässer
Sicherung der OÖ Trinkwasserversorgung
Das Land OÖ hat einen Entwurf für ein Regionalprogramm zum Schutz der Trinkwasserversorgung aus Tiefengrundwässer zur Begutachtung ausgesandt.
Davon betroffen sind die Bezirke bzw. Magistrate: Braunau, Ried, Schärding, Grieskirchen, Vöcklabruck, Gmunden, Eferding, Wels-Land, Wels, Linz, Linz-Land, Perg, Freistadt und Urfahr-Umgebung. Die Grenzen wurden auf Grund von hydrogeologischen Charakteristika gezogen und decken sich mit zwei ausgewiesenen Tiefengrundwasserkörpern des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans. Betroffen sind Anlagen zur Trinkwassergewinnung, Anlagen zur Thermalwassererschließung und zur Gewinnung von fossilen Kohlenwasserstoffen (Erdöl, Erdgas).
§ 55g Abs. 1 WRG verpflichtet den Landeshauptmann zur Erreichung von Umweltzielen ein Regionalprogramm für bestimmte Grundwasserkörper zu erlassen. Relevant sind Tiefengrundwässer für die Trinkwasserversorgung und die Notversorgung mit Trinkwasser im Katastrophenfall. Da die Verfügbarkeit der Tiefengrundwässer begrenzt ist und eine Nachbildung – im Gegensatz zu oberflächennahen Grundwässern – kaum erfolgt, wird mit diesem Regionalprogramm eine „Bundeswidmung Trinkwasserversorgung“ vergeben. Damit werden Durchörterungen der Deckschichten, die Verbindung von Grundwasserhorizonten und eine Übernutzung durch frei auslaufende Arteser hintangehalten und verstärkt für vorsorgende Maßnahmen unter behördliche Aufsicht gestellt.
Tiefengrundwasserkörper werden unbeschadet bestehender Rechte vorzugsweise für gemeinschaftliche Versorgungsstrukturen (Gemeinden, Verbände und Genossenschaften) gewidmet. Grundwasserqualität und Grundwasserquantität werden damit im Sinne des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans bzw. der Qualitätszielverordnung Grundwasser (guter Zustand) gesichert. Bei Nutzungen ist Bedacht zu nehmen auf Beeinträchtigungen, sparsame und nachhaltige Wasserverwendung, Schutzfunktion der Deckschichten und der zu vermeidenden Vermischung von Wässern unterschiedlicher Grundwasserstockwerke. Zur Erreichung des Widmungszweckes wird bei der Verleihung von Wasserrechten bzw. bei der Erteilung von wasserrechtlichen Bewilligungen insbesondere auf die Einhaltung baulicher Vorgaben zum Schutz der Grundwässer im Einzelverfahren besonders Bedacht genommen.
Ihre allfällige Stellungnahme zum Entwurf des Regionalprogramms müsste bis Montag, 7. Dezember 2020, beim Umweltservice (E gabriele.kovacsik@wkooe.at) einlangen, damit diese im laufenden Begutachtungsverfahren Berücksichtigung finden kann. Die Unterlagen zur Begutachtung (Entwurf, Erläuternde Bemerkungen, Übersichtsplan und Detailpläne mit ca. 1,9 GB) sind im Bereich „Verordnungsentwürfe der Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft“ unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/35986.htm abrufbar.