Berichtigung der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 540/2011 und (EU) 2019/706 hinsichtlich CAS-Nummer des Wirkstoffs Carvon
Bei der CAS-Nummer handelt es sich um eine einzige numerische Identifikation für einen Stoff, der auch für einen in Pflanzenschutzmitteln enthaltenen Wirkstoff verwendet wird; sie dient weltweit als Referenz für den Handel und die Regulierung von Chemikalien und ist nicht auf Pestizide beschränkt. In der Spalte „gebräuchliche Bezeichnung, Kennnummern“ wurde fälschlicherweise „Carvon 244-16-8“ angegeben.
Diese Spezifikation wird durch „Carvon 2244-16-8“ in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2019/706 und (EU) Nr. 540/2011 ersetzt.
Diese Berichtigung wurde am 15. Mai im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft. Betroffen von dieser Änderung sind Unternehmen, die Pflanzenschutzmittel mit dem genannten Wirkstoff herstellen, vertreiben oder einführen.
Weiterführende Informationen:
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2020/653 zur Berichtigung der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 540/2011 und (EU) 2019/706 hinsichtlich der CAS-Nummer des Wirkstoffs Carvon
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/706 der Kommission vom 7. Mai 2019 zur Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Carvon gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe (Übersicht über Stammfassung sowie nachfolgende Änderungen)