Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt "ClearKlens product based on IPA"
Durchführungsverordnung (2020/1147/EU)
Diversey Europe Operations B.V. erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0022128-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des Biozidprodukts „ClearKlens product based on IPA“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts für die Produktart 2 – Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung beim Menschen und Tieren bestimmt sind.
Die Verordnung wurde am 4. August 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Sie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Unionszulassung gilt vom 24. August 2020 bis zum 31. Juli 2030.
Weitere Infos:
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
- Informationen zu Bioziden auf wko.at
- Biozid-Homepage vom UBA / BMLRT
- Biozid-Homepage der EU-Generaldirektion Umwelt (in englischer Sprache)
- Informationen der ECHA zu Biozidprodukte – Liste biozider Wirkstoffe