EAG-VO Novelle 2020 verlautbart
Dynamischer Verweis auf Anhänge der ROHS-Richtlinie
Mit BGBl. II Nr. 272/2020 wurde die Elektroaltgeräteverordnung geändert und mit einem dynamischen Verweis auf die Anhänge III und IV der ROHS-Richtlinie versehen. Dazu wurde eine neuer § 4 Abs. 2a formuliert und die Anhänge 2 und 2a gestrichen. Die Änderungen gelten seit 25. Juni 2020. Zu beachten haben diese Änderung Hersteller, Importeure, Versandhändler, Bevollmächtigte, Sammler und Behandler von Elektro(nik)geräten.
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