Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
Anpassungen an neue Sprachregelung
Mit der Verordnung (EU) 2018/669 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt kommt es zu folgenden Änderungen:
Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält die Tabellen 3.1 und 3.2.
Diese Tabellen enthalten Listen mit Einstufungen und Kennzeichnungen gefährlicher Stoffe, die
jedoch für alle Sprachfassungen der Verordnung nur in englischer Sprache vorliegen.
Im Wesentlichen passt die Verordnung (EU) 2018/668 die chemische Bezeichnung der Stoffe in der Liste der Tabelle 3.1 des Anhangs VI an die Sprache, in denen die Verordnung veröffentlicht wurde, an.
Tabelle 3.2 wurde mit Wirkung vom 01. Juni 2017 gestrichen und Tabelle 3.1 in Tabelle 3 umbenannt.
Die Verordnung wurde am 4. Mai 2018 im Amtsblatt kundgemacht und trat am 24. Mai 2018 in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Dezember 2019. Stoffe und Gemische können aber schon vor dem 1. Dezember 2019 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.