Durchführungsverordnung zur Erneuerung der Genehmigung für die Wirkstoffe Phlebiopsis gigantea Stämme VRA 1835, VRA 1984 und FOC PG 410.3 (2020/1003/EU) Pflanzenschutzmittel
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1003 zur Erneuerung der Genehmigung für die Wirkstoffe Phlebiopsis gigantea Stämme VRA 1835, VRA 1984 und FOC PG 410.3 als Wirkstoffe mit geringem Risiko gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011
Die Genehmigung der Wirkstoffe Phlebiopsis gigantea Stämme VRA 1835, VRA 1984 und FOC PG 410.3 gemäß Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 läuft am 30. April 2021 aus.
Es wurde ein Antrag auf Erneuerung der Genehmigung für die oben genannten Wirkstoffe gestellt.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass Phlebiopsis gigantea Stämme VRA 1835, VRA 1984 und FOC PG 410.3 als Wirkstoffe mit geringem Risiko gemäß Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 einzustufen sind. Phlebiopsis gigantea Stämme VRA 1835, VRA 1984 und FOC PG 410.3 sind keine bedenklichen Stoffe und erfüllen die Bedingungen gemäß Anhang II Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
Die Genehmigung für die in Anhang I genannten Wirkstoffe Phlebiopsis gigantea Stämme VRA 1835, VRA 1984 und FOC PG 410.3 wird unter den in dem genannten Anhang aufgeführten Bedingungen erneuert.