Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Foramsulfuron (EU) 2020/616
Pflanzenschutzmittel
Die EU-Verordnung 540/2011 enthält eine Liste von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen die nach der früher geltenden EG-Richtlinie 91/414/EWG zugelassen wurden und vorläufig auch nach der neuen EG-Pflanzenschutzmittel-Verordnung (Nr. 1107/2009) als genehmigt gelten.
Die Genehmigung für den Wirkstoff Foramsulfuron läuft am 31. Juli 2020 aus. Es wurde ein Antrag auf Erneuerung der Genehmigung von Foramsulfuron als Maisherbizid gestellt.
Laut der Schlussfolgerung der Behörde angesichts der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist es höchst unwahrscheinlich, dass Foramsulfuron ein endokriner Disruptor mit östrogener, androgener, thyroidogener und steroidogener Wirkungsweise ist. Daher ist die Kommission der Auffassung, dass Foramsulfuron nicht als Stoff mit endokrinschädlichen Eigenschaften einzustufen ist.
Angesichts des derzeitigen wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstands sind jedoch bestimmte Auflagen und Einschränkungen notwendig. Es ist insbesondere angezeigt, weitere bestätigende Informationen über die Auswirkungen von Wasseraufbereitungsverfahren auf die Art der Rückstände sowohl des Wirkstoffs als auch seiner identifizierten Metaboliten, die möglicherweise in Oberflächengewässern und im Grundwasser vorhanden sind, anzufordern, wenn den Oberflächengewässern oder dem Grundwasser Wasser zur Verwendung als Trinkwasser entnommen wird.
Die Genehmigung für den Wirkstoff Foramsulfuron wurde mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/616 erneuert.
Die Verordnung wurde am 6. Mai 2020 kundgemacht und tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung in Kraft. Die Genehmigung gilt ab dem 1. Juni 2020 bis 31. Mai 2035.
Links:
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/616 zur Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Foramsulfuron gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe (Übersicht über Stammfassung sowie nachfolgende Änderungen)
- Informationen über Pflanzenschutzmittel auf der Homepage der AGES
- Biozid-Homepage der EU-Generaldirektion Umwelt (in englischer Sprache)
- Pflanzenschutzmittelgesetz und Pflanzenschutzmittelverordnung (Informationen des BMNT)