Pflanzenschutzmittel: Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Pyriproxyfen
Durchführungsverordnung 2020/968/EU
Die Genehmigung für den Wirkstoff Pyriproxyfen gemäß Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 läuft am 31. Dezember 2020 aus.
Es wurde ein Antrag auf Erneuerung der Genehmigung von Pyriproxyfen gestellt.
In Bezug auf einen oder mehrere repräsentative Verwendungszwecke mindestens eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Pyriproxyfen wurde festgestellt, dass die Genehmigungskriterien gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erfüllt sind.
Die Genehmigung für den Wirkstoff Pyriproxyfen gem. Anhang I dieser Verordnung wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/968 erneuert.
Die Verordnung wurde am 6. Juli 2020 kundgemacht und tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung in Kraft. Die Genehmigung gilt ab dem 1. August 2020 bis 31. Juli 2035.
Link:
Weitere Informationen:
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe (Übersicht über Stammfassung sowie nachfolgende Änderungen)
- Informationen über Pflanzenschutzmittel auf der Homepage der AGES
- Biozid-Homepage der EU-Generaldirektion Umwelt (in englischer Sprache)
- Pflanzenschutzmittelgesetz und Pflanzenschutzmittelverordnung (Informationen des BMLRT)