Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt
Verordnung (EU) 2019/1009
Verordnung (EU) 2019/1009 vom 5. Juni 2019 mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003
Wesentliche Änderungen sind:
- Die neue Düngemittelverordnung hebt die „alte“ Düngemittel-VO Nr. 2003/2003 auf
- Erleichterung des freien Warenverkehrs durch Erweiterung der harmonisierten Regelungen auf Düngeprodukte aus organischen Ausgangsstoffen oder Abfällen
- Möglichkeiten zur rascheren Anpassung der Regelungen an innovative Entwicklungen
- CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung für Produkte, die der Verordnung entsprechen
- Detaillierte Regelungen für Konformitätsbewertungsstellen
Die Verordnung wurde am 25. Juni 2016 im Amtsblatt kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt ab dem 16. Juli 2022.
Jedoch gelten:
a) Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 14, 42, 43, 44, 45, 46 und 47 ab dem 15. Juli 2019; und
b) Artikel 20 bis 36 ab dem 16. April 2020.
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