Genehmigung des Grundstoffs L-Cystein (EU) Nr. 2020/642
Pflanzenschutzmittel
Die durchgeführten Prüfungen ließen den Schluss zu, dass L-Cystein grundsätzlich den Anforderungen gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genügt, insbesondere hinsichtlich der geprüften und im Überprüfungsbericht der Kommission beschriebenen Anwendungen. L-Cystein wird daher als Grundstoff mit gewissen Bestimmungen zur Verwendung genehmigt. Die Durchführungsverordnung wurde am 13. Mai 2020 kundgemacht und tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung in Kraft und betrifft Unternehmen die den genannten Grundstoff herstellen, vertreiben oder einführen.
Weiterführende Informationen:
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2020/642 über die Genehmigung des Grundstoffs L-Cystein gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011
- Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln