Genehmigung des Wirkstoffs Lavandulylsenecioat mit geringem Risiko (EU) Nr. 2020/646
Pflanzenschutzmittel
Die EU-Verordnung Nr. 540/2011 enthält eine Liste von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen, die nach der früher geltenden EG-Richtlinie 91/414/EWG zugelassen wurden und vorläufig auch nach der neuen EG-Pflanzenschutzmittel-Verordnung (Nr. 1107/2009) als genehmigt gelten. Ferner nennt die Verordnung alle Wirkstoffe, die neu nach der EU-Pflanzenschutzmittel-Verordnung genehmigt werden. Die nun kundgemachte Verordnung genehmigt den genannten Wirkstoff unter den näher angeführten Bedingungen.
Lavandulylsenecioat ist kein bedenklicher Stoff und erfüllt die Bedingungen gemäß Anhang II Nummer 5.1.3 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Er wird daher in Teil D des Anhangs zur EU-Verordnung Nr. 540/2011 aufgenommen. Dieser enthält speziell nur Wirkstoffe mit geringem Risiko. Diese Verordnung wurde am 14. Mai 2020 kundgemacht und tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung in Kraft. Die Zulassung gilt ab 3. Juni 2020 befristet bis 3. Juni 2035 und betrifft Unternehmen die den genannten Wirkstoff herstellen, vertreiben oder einführen.
Weiterführende Infos:
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 202/646 zur Genehmigung des Wirkstoffs Lavandulylsenecioat mit geringem Risiko gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe