Aktualisierter Leitfaden Fischaufstiegshilfen
Begutachtung / Frist 27.8.2020
Das BMLRT hat einen Entwurf „Leitfaden zum Bau von Fischaufstiegshilfen 2020“ vorgelegt. Damit wird der 2012 veröffentlichte Leitfaden zum Bau von Fischaufstiegshilfen überarbeitet und um neueste Entwicklungen und Bautypen ergänzt. Vorschläge und Anregungen diverser Stellen wurden bereits eingearbeitet.
- Sondersituationen (zB ungünstige Verhältnisse, Fischregionsgrenzen, Grenze der Abflussklassen) wurden im Kapitel 6 (Beispiele für Anpassungen an Sondersituationen) samt beispielhafte konkrete Lösungsmöglichkeiten angeführt.
- Unter Berücksichtigung der Funktionszeiten von FAHs im Jahresverlauf wird die generelle Möglichkeit eingeräumt, die Dotation der FAH im Hochwinter zu reduzieren, sofern eine Mindestpassierbarkeit sichergestellt ist (Kap. 3.2).
- Bei den erprobten FAH-Typen „gewässertypisches Umgehungsgerinne“, „naturnaher Beckenpass“, „Schlitzpass“ und „aufgelöste Sohlrampe“ erfolgen keine Änderungen, da eine gute Funktionsfähigkeit bei den bestehenden Mindestbemessungswerten gegeben ist.
- Weitere FAH-Typen (zB Multi-Struktur-Fischpass, Asymetrische Rampe, Fischaufstiegsschnecke) werden auf Grund von Monitoringergebnissen mit entsprechenden Anwendungsvorgaben in den FAH-Leitfaden aufgenommen.
- Weitere neue FAH-Typen zB Fischlifte und Fischschleusen, modifizierter Denil-Pass, Doppelliftschleusen – sind aktuell in der Testphase. Für spezielle Einsatz- und Rahmenbedingungen sind noch weitere Untersuchungen bezüglich Funktionsfähigkeit erforderlich.
Aktueller Leitfaden 2012
Anmerkungen der Kleinwasserkraft zum Entwurf 2012 sind hier abrufbar.
Eine allfällige Stellungnahme ist bis spätestens 27. August 2020 an das Umweltservice (E doris.fuereder@wkooe.at) zu senden, damit diese berücksichtigt werden kann.