Lösungsmittelverordnung 2005 – Neue Vorschriften für das Inverkehrbringen von Farben und Lacken ab 1.1.2007
Ab 1.1.2007 gelten neue Regelungen der Lösungsmittelverordnung 2005 (LMV 2005). Sie verbieten das Inverkehrsetzen von bestimmten Farben, Lacken und Produkten für die Fahrzeugreparaturlackierung, wenn ihr Lösungsmittelgehalt die festgelegten Grenzwerte übersteigt.
Einen genauen Überblick gibt Ihnen das Merkblatt Lösungsmittelverordnung 2005 – Neue Vorschriften für das Inverkehrbringen von Farben und Lacken ab 1.1.2007.