Neuauflage des Förderpakets für E-Mobilität
Anfang des Jahres wurde die Neuauflage des Förderpakets für E-Mobilität von 93 Mio. Euro bekannt gegeben. Die Online-Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen ist ab 01.03.2019 möglich.
Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger und Verkehrsminister Norbert Hofer haben Anfang des Jahres die Neuauflage des Förderpakets für E-Mobilität bekannt gegeben.
Das Paket umfasst ein Fördervolumen von 93 Mio. Euro für die kommenden zwei Jahre und wird von den beiden Ministerien in Partnerschaft mit den Automobil- und Zweiradimporteuren sowie dem Sportfachhandel finanziert.
Details finden Sie unter: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190106_OTS0008/koestinger-und-hofer-legen-foerderpaket-fuer-e-mobilitaet-neu-auf
Voraussetzung für alle Förderangebote E-Mobilität sind:
- 100% Strom bzw. Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern
- Die Förderpauschalen sind mit maximal 30% der förderfähigen Kosten begrenzt
- Details zur Förderung finden Sie im Factsheet_E-Mobilitätsoffensive_2019_2020
Die Online-Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen ist ab 01.03.2019 unterwww.umweltfoerderung.at möglich.
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