Neue Erlässe der Arbeitsinspektion
GKV 2018 und Ausnahme zum Trinkverbot
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Das BMASGK hat einen Einführungserlass zur GKV 2018 und einen Erlass betreffend Ausnahmen vom Trinkverbot bei Verwendung von gefährlichen Arbeitsstoffen erlassen.
Im Einführungserlass zur GKV 2018 (BMASGK-461.202/0015-VII/A/4/2018) werden die Anpassungen (2017/164/EU und 2008/1272/EU) und Änderungen durch die Verlautbarung BGBl. II Nr. 254/2018 näher beschrieben und erläutert.
Der Erlass beschreibt die erfolgten Änderungen näher, da die Anhänge zur Gänze neu verlautbart wurden. Er benennt die 31 Änderungen/Aktualisierungen in Anhang I (Stoffliste) bezüglich der Anpassungen bei MAK-/TRK-Werten sowie bei der H-Markierung (Aufnahme über die Haut). In Anhang III (Liste der krebserzeugenden Arbeitsstoffe wurden bei 19 Arbeitsstoffen Änderungen bei der Einstufung auf Grund der Berücksichtigung der CLP-Verordnung durchgeführt. Diese sind für jeden Arbeitsstoff im Erlass aufgeführt. Zu Anhang VI (Liste der fortpflanzungsgefährdender (reproduktionstoxischer) Arbeitsstoffe) sind die Verschärfungen bei 31 Arbeitsstoffen.
Stand: 21.11.2019