Nichterneuerung der Genehmigung für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Benalaxyl
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2020/1280
Die Behörde führte Bedenken an, dass insbesondere eine mögliche Grundwasserkontamination durch relevante Metaboliten nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus wurde ein langfristiges Risiko für Vögel und regenwurmfressende Vögel durch Sekundärvergiftung mit Benalaxyl ermittelt und als kritisch betrachtet. Für alle repräsentativen Verwendungen wurden auch Bedenken in Bezug auf das langfristige Risiko für Nichtzielarthropoden geäußert. Nachdem die Behörde zusätzliche Informationen zur Bewertung des endokrinschädigenden Potenzials von Benalaxyl angefragt hatte, bestätigte der Antragsteller schließlich, dass keine zusätzlichen Studien durchgeführt oder vorgelegt würden. Folglich kann nicht geschlussfolgert werden, dass der Stoff keine endokrinschädigenden Eigenschaften besitzt.
Die Bedenken in Bezug auf den Wirkstoff konnten trotz der vom Antragsteller vorgebrachten Argumente nicht ausgeräumt werden und die Genehmigung für den Wirkstoff Benalaxyl nicht erneuert.
Die Verordnung wurde am 15. September 2020 kundgemacht und tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung in Kraft.
Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem genannten Wirkstoff müssen bis spätestens 5. April 2021 von den Mitgliedstaaten widerrufen werden.
Etwaige Aufbrauchfristen enden spätestens am 5. Oktober 2021.
Weitere Infos:
- Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe (Übersicht über Stammfassung sowie nachfolgende Änderungen)
- Informationen über Pflanzenschutzmittel auf der Homepage der AGES
- Wirkstoff-Datenbank auf der Internetseite der EU-Kommission (in engl. Sprache)
- Pflanzenschutzmittelrecht (Informationen des BMLRT)