Pflanzenschutzmittel: Nichterneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff beta-Cyfluthrin
Durchführungsverordnung 2020/892/EU
Die Genehmigung für den Wirkstoff beta-Cyfluthrin gemäß Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 läuft am 31. Oktober 2020 aus.
Die Behörde stellte ein unannehmbares Risiko für Arbeitskräfte fest, die mit beta-Cyfluthrin behandelte Rübensamen verladen und diese Samen aussäen. In Bezug auf die Anwendung von beta-Cyfluthrin auf Kartoffel- und Weizenfeldern stellte die Behörde zudem ein hohes Risiko für Anwohner, Nichtzielarthropoden und Wasserorganismen fest. Ferner stellte die Behörde fest, dass im Falle der Verwendung für Tomaten in (provisorischen oder dauerhaften) Gewächshäusern ein unannehmbares Risiko für Anwender und Arbeitskräfte und — im Falle der Verwendung für Tomaten in provisorischen Gewächshäusern — für Nichtzielarthropoden besteht. Darüber hinaus konnte die Bewertung des Risikos für Verbraucher auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abgeschlossen werden.
Die Bedenken gegenüber dem Wirkstoff konnten jedoch trotz der von den Antragstellern vorgebrachten Argumente nicht ausgeräumt werden daher wird die Genehmigung für den Wirkstoff beta-Cyfluthrin mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2020/892 nicht erneuert.
Link:
Weitere Informationen:
- EU-Pflanzenschutzmittelverordnung Nr. 1107/2009
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe
- Informationen über Pflanzenschutzmittel auf der Homepage der AGES
- Wirkstoff-Datenbank auf der Internetseite der EU-Kommission (in engl. Sprache)
- Pflanzenschutzmittelgesetz und Pflanzenschutzmittelverordnung (Informationen des BMLRT)