Novelle Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen
Begutachtung – Frist: 3.8.2020
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaft hat die Novelle zum Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (EG-K) zur Begutachtung ausgesandt.
Mit dieser Novelle soll die MCP Richtlinie – Richtlinie (EU) 2015/2193 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßer Feuerungsanlagen in die Luft – für Anlagen nach dem EG-K umgesetzt werden.
Wesentlich dabei ist, dass Anlage 5 – Emissionsüberwachung – komplett neu überarbeitet und stärker an die EMV-L (Emissionsmessverordnung Luft) angelehnt wurde. Die EMV-L soll außer Kraft treten.
Für Anlagen unter 50 MW wird großteils auf die FAV 2019 verwiesen.
Nähere Details dazu finden Sie im Begleitschreiben der WKÖ im Anhang.
Die Begutachtungsunterlagen beinhalten den Entwurf, die Erläuterungen, die Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung sowie eine Textgegenüberstellung.
Eine allfällige Stellungnahme ist bis 3. August 2020 an das Umweltservice (E gabriele.kovacsik@wkooe.at) zu senden, damit diese berücksichtig werden kann.
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