Rechtliche Vertretung in Betriebsanlagengenehmigungsverfahren
Förderung für kleine und mittlere Unternehmen
Förderung für kleine und mittlere Unternehmen
Die Vertretung erfolgt durch eine von der WKO Oberösterreich ausgewählten Anwaltskanzlei in einer Instanz einschließlich der damit typisch verbundenen rechtlichen Materien wie insbesondere Baurecht-, Raumordnungs- und Wasserrecht.
Die Erstberatung ist kostenlos, danach können je nach Bedarf zwei Beratungsstufen in Anspruch genommen werden. Diese Beratungen werden zu 50 % gefördert. Die Kosten für die Pauschalberatung Stufe 2 betragen nach Abzug der Förderung EUR 350,00 und für die Stufe 3 EUR 990,00. Nähere Informationen finden Sie im beiliegenden Produktblatt.
Wie kommen Sie zu Ihrer Beratungsförderung?
Im Zuge der Digitalisierung haben wir für Sie den Prozess von der Beantragung und bis zur Abrechnung einer Beratungsförderung vereinfacht. Registrieren Sie sich einfach bei unseren eServices und wählen Sie dann den Bereich „Geförderte Beratungen“ aus. Sie werden sowohl bei der Beantragung als auch in weiterer Folge bei der Abrechnung Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.