Treibhausgasemissionszertifikate – Austritt eines Mitgliedstaates
Verordnung (EU) Nr. 401/2019
Die Verordnung (EU) Nr. 401/2019 ändert Verordnung (EU) Nr. 389/2013 zur Festlegung eines Unionsregisters und betrifft den Austritt eines Mitgliedsstaates aus der EU.
Ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem beide Ratifikationsurkunden in Bezug auf das Austrittsabkommen hinterlegt wurden, werden die für die Jahre 2019 und 2020 generierten Zertifikate nicht mit einem Ländercode gekennzeichnet, sofern die Einhaltung der Richtlinie 2003/87/EG für Emissionen dieser Jahre in einem Abkommen vorgeschrieben ist, in dem die Einzelheiten des Austritts dieses Mitgliedstaats aus der Europäischen Union festgelegt sind.
Die Verordnung betrifft in wesentlichen Punkten die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten. Indirekt betrifft sie auch alle Unternehmen (produzierende Unternehmen sowie Luftfahrtunternehmen), die am Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten teilnehmen.
Die Verordnung wurde am 14.3.2019 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
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