Eine Person in Schutzausrüstung schweißt Platten in einer Werkstatt
© Christian Vorhofer | WKO

Umweltmerkblatt für Metall verarbeitende Betriebe

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Dieses Umweltmerkblatt (erstellt von der WKO und ÖWAV) gilt für Betriebe, die Metalle ohne spezifische Oberflächenbehandlung vorwiegend mechanisch und/oder physikalisch bearbeiten. Zu diesen Betrieben zählen:

 

• Schlossereien und Schmieden

• Spanabhebende Betriebe

• Gießereien

• Maschinen- und Werkzeugbau

• Stahl- und Behälterbau

• Schleifereien

• Drahtzieher

• Bauspengler

 

Für Betriebe mit Oberflächenbehandlung wird auf das ÖWAV-Regelblatt 8 „Hinweise für das Einleiten von Abwasser aus oberflächenbehandelnden Betrieben in eine öffentliche Abwasseranlage oder einen Vorfluter“ verwiesen.

Stand: 03.01.2021