Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "INSECTICIDES FOR HOME USE" (2020/704/EU)
Schädlingsbekämpfungsmittel
Vorbehaltlich der Einhaltung der festgelegten Bedingungen und gemäß der Eigenschaften des Biozidprodukts wird Agrobiothers Laboratoire eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0021035-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie "INSECTICIDES FOR HOME USE" erteilt.
Die Produkte sind der Produktart 18– Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden (Schädlingsbekämpfungsmittel) zugeordnet.
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2020/704 wurde am 27. Mai 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Sie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Unionszulassung gilt vom 16. Juni 2020 bis zum 31. Mai 2030.
Links:
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2020/704 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "INSECTICIDES FOR HOME USE"
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
- Informationen zu Bioziden auf wko.at
- Biozid-Homepage vom UBA / BMLRT
- Biozid-Homepage der EU-Generaldirektion Umwelt (in englischer Sprache)
- Informationen der ECHA zu Biozidprodukte – Liste biozider Wirkstoffe