Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „SOPURCLEAN“
Desinfektionsmittel für den Lebens- und Futtermittelbereich
SOPURA N.V. erhält eine Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „SOPURCLEAN“ mit der Zulassungsnummer EU-0021157-0000 für das Inverkehrbringen und die Verwendung der Biozidproduktfamilie gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften.
Die Produkte sind der Produktart 4 – Lebens- und Futtermittelbereich (Desinfektionsmittel) zugeordnet.
Die Verordnung wurde am 28. April 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Sie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Unionszulassung gilt vom 18. Mai 2020 bis zum 30. April 2030.
Links:
- Durchführungsverordnung (EU/2020/580) zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "SOPURCLEAN"
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
- Informationen zu Bioziden auf wko.at
- Biozid-Homepage vom UBA / BMLRT
- Biozid-Homepage der EU-Generaldirektion Umwelt (in englischer Sprache)
- Informationen der ECHA zu Biozidprodukte – Liste biozider Wirkstoffe