Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Acrolein zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 12 und von Kreosot zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8
Durchführungsbeschlüsse (EU) 2020/1037 und (EU) 2020/1038
Mit den Durchführungsbeschlüssen (EU) 2020/1037 und (EU) 2020/1038 wird das Ablaufdatum der Genehmigung von Acrolein zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 12 und von Kreosot zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 verschoben.
Das Ablaufdatum der Genehmigung von Acrolein zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 12 wird auf den 28. Februar 2023 verschoben.
Der Ablauf der Genehmigung von Kreosot zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 wird auf den 31. Oktober 2021 verschoben.
Die Durchführungsbeschlüsse wurden am 16. Juli 2020 kundgemacht und treten am 20. Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Links:
Weitere Informationen:
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
- Info auf WKO.AT zu Bioziden
- Biozid-Homepage vom Umweltbundesamt
- Biozid-Homepage der EU-Generaldirektion Umwelt (in englischer Sprache)
- Informationen zur EU-Biozidprodukte-Verordnung auf der Homepage der europäischen Chemikalienagentur ECHA