Portrait von einer Person mit einem Hund auf einer Straße, rundherum sind Bäume
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Assistenzhund willkommen

Barrierefreiheit bedeutet auch Zutritt für Blindenführhunde und Co.

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Auch wenn die Hausordnung das Mitnehmen von Hunden verbietet, muss für Assistenzhunde (z.B. Blindenführhunde, Servicehunde. Signalhunde) im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes eine Ausnahme gemacht werden. 

Assistenzhunde sind durch den Eintrag im Behindertenpass ihrer Begleitperson und durch ein spezielles Logo am Brustgeschirr gekennzeichnet. 

Dieses Logo erscheint auch auf dem Infoflyer „Assistenzhund willkommen“, mit dem Unternehmen ein Signal für Barrierefreiheit setzen können bzw. Ihre Mitarbeiter zum Thema sensibilisieren können.


Infoflyer downloaden und ein Zeichen setzten!


Stand: 04.03.2020