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Assistenzhund willkommen

Barrierefreiheit bedeutet auch Zutritt für Blindenführhunde und Co.

Auch wenn die Hausordnung das Mitnehmen von Hunden verbietet, muss für Assistenzhunde (z.B. Blindenführhunde, Servicehunde. Signalhunde) im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes eine Ausnahme gemacht werden. 

Assistenzhunde sind durch den Eintrag im Behindertenpass ihrer Begleitperson und durch ein spezielles Logo am Brustgeschirr gekennzeichnet. 

Dieses Logo erscheint auch auf dem Infoflyer „Assistenzhund willkommen“, mit dem Unternehmen ein Signal für Barrierefreiheit setzen können bzw. Ihre Mitarbeiter zum Thema sensibilisieren können.
Assistenzhund Logo
Infoflyer downloaden und ein Zeichen setzten!
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