Person im Rollstuhl sitzt vor einem Monitor und zeigt mit einem Stift auf ein Diagramm während eine andere Person am Besprechungstisch sitzt
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Risikoeinstufung und Verkehrsunternehmensregister

Das Verkehrsunternehmensregister ist ein neues „Sündenregister“, in dem rechtskräftige Verwaltungsstrafen gegen Lenker und Unternehmen wegen Verstößen in bestimmten Teilen des Verkehrsrechts zentral zu Lasten des Unternehmens gesammelt werden. Hier erfahren Sie, warum dieses Register für Zulassungsbesitzer von Lkw und Bussen größte Bedeutung hat und was Unternehmen tun sollten.

Lesedauer: 1 Minute

Seit 3. Februar 2014 ist in Österreich zur Umsetzung von EU-Vorgaben das Verkehrsunternehmensregister in Betrieb. Dieses Web-basierte Register wurde beim Bundesrechenzentrum eingerichtet. Der Zugriff ist je nach Nutzergruppe geregelt:

 

Ein in der Praxis unwesentlicher Teil des Verkehrsunternehmensregisters ist auch öffentlich zugänglich über http://vur.bmvit.gv.at. Dort ist nur das Verzeichnis aller konzessionierten Unternehmen nach dem Güterbeförderungsgesetz, nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz und dem Kraftfahrliniengesetz enthalten. Werkverkehrsunternehmen scheinen daher in diesem öffentlichen Teil generell nicht auf!

 

In sich hat es hingegen der nicht öffentliche Teil, der auch für die betroffenen Unternehmen nicht zugänglich ist:

  • Dort werden rechtskräftige Verwaltungstrafen gesammelt und gespeichert, quasi eine zentrales „Sündenregister“ von Unternehmen.
  • Das Register nimmt – automatisiert - auch eine Risikoeinstufung der Unternehmen vor – eh man sich’s versieht, kann man so zum „Hochrisikounternehmen“ werden!
  • Im nicht öffentlichen Teil des Verkehrsunternehmensregisters werden praktisch alle Unternehmen erfasst, die im Wirtschaftsverkehr auf der Straße tätig sind, also vor allem auch alle Werkverkehrsunternehmen; ausgenommen ist praktisch nur der Berufsverkehr mit Pkw abseits gewerbsmäßiger Beförderungen von Personen und Gütern.

 

Zugriff haben primär die Bezirksverwaltungsbehörden, die Ämter der Landesregierungen und das Verkehrsministerium. Diese nehmen auch die Eintragungen in das Register vor. Derzeit werden Verstöße gegen die EU-Sozialvorschriften im Straßenverkehr erfasst (Lenk- und Ruhezeiten sowie die Vorschriften im Zusammenhang damit, wie etwa die Handhabung des Kontrollgerätes). Deshalb ist das Register derzeit bereits Informationsgrundlage auch für die Arbeitsinspektionen: „Hochrisikounternehmen“ werden schwerpunktmäßig kontrolliert!

 

Damit Unternehmen Auskunft über die dort über sie gespeicherten Informationen erhalten, müssen sie eine Anfrage an die für ihren Unternehmenssitz zuständige Bezirksverwaltungsbehörde stellen (Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion).


Ausblick

Künftig wird das „Sündenregister“ ausgeweitet auch auf kraftfahrrechtlichen Verstöße bei Kfz-Technik, Führerschein und bei der Beladung. Auch Verstöße bei Gefahrguttransporten und beim Tiertransport kommen mit in den maßgeblichen Deliktskatalog. Dazu wird künftig auch die Polizei Zugriff erhalten. Dann werden auch bei Straßenkontrollen die im Verkehrsunternehmensregister mit hohem Risiko eingestuften Unternehmen schwerpunktmäßig kontrolliert werden.

 

Zu „guter“ Letzt werden nach EU-Vorgaben künftig ab bestimmten Verstößen gegen verantwortliche Geschäftsführer von „Hochrisikounternehmen“ sogar behördliche Verfahren zur Aberkennung der Zuverlässigkeit eingeleitet werden müssen!


Die WKOÖ fordert deshalb Änderungen des Gesamtsystems:

 

Weitere Informationen hier als Download:

Stand: 15.03.2022

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