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Jetzt wird gestraft - Geldwäsche

Die Gewerbeordnung verpflichtet Unternehmer bestimmter Branchen, Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in ihren Betrieben zu ergreifen. Tun sie das nicht, drohende empfindliche Strafe.

Bereits im Herbst 2020 haben die Gewerbebehörden begonnen, Unternehmen der betroffenen Branchen, nämlich Handelsgewerbetreibende und Versteigerer, die Bargeschäfte ab € 10.000 tätigen (insb. KFZ-Handel, Uhren-, Schmuckbranche), Geschäfte über € 10.000 im Kunsthandel, Immobilienmakler, Unternehmensberater, Büroarbeiten - und Büroserviceunternehmen und Versicherungsvermittler und -agenten zu überprüfen.

Seit Mitte 2021 wird wieder verstärkt geprüft, weshalb jeder Unternehmer dringend seine Hausaufgaben in Sachen Geldwäschebekämpfung machen sollte!

Diese sind

  • interne Risikoanalyse : jährliche Überprüfung des Risikoerhebungsbogens. Haben sich Änderungen ergeben? Wenn ja, ist ein angepasster Bogen der Gewerbebehörde zu übermitteln.
  • Schulungsverpflichtung für Mitarbeiter : Wurden die Mitarbeiter bereits geschult? Kann die Schulung durchgeführt werden? Wenn nicht, dann ist sie umgehend nachzuholen.
  • Risikoprofil bei jedem Auftrag : Gibt es schon zB eine eigene Checkliste intern zur Überprüfung?
  • Identitätsfeststellung der Kunden bei Begründung der Geschäftsbeziehung : Wurde ein Kundenanalyseprozess bereits eingerichtet? Wird die Geschäftsbeziehung laufend beobachtet?
  • Erhöhte Sorgfaltspflicht bei politisch exponierten Personen : Ist der Kunde eine solche Person? Eine Selbstauskunft durch den Kunden ist möglich.
  • Meldepflicht bei Verdach t auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
  • Aufbewahrung von Aufzeichnungen über relevante Geschäftsfälle 

Weitere Informationen finden Sie:

Bei Fragen hilft Ihnen Ihre Branche und das Servicecenter der WKOÖ gerne weiter.

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