Partnerbetrieb - sichere Festspiele
Jetzt registrieren und Ihr Unternehmen als Partnerbetrieb kennzeichnen!
Die ganze Welt blickt auf Salzburg, wenn die Mozartstadt im Sommer wieder zur Weltkulturhauptstadt wird. Daher wollen die Salzburger Festspiele, der Salzburger Altstadtverband und die Wirtschaftskammer Salzburg in Zeiten steigender COVID-19 Infektionen eine große gemeinsame Initiative ins Leben rufen.
Wenn sich Tourismus-, Gewerbe- und Handelsbetriebe in der Stadt Salzburg verpflichten, die von den Initiatoren vorgegebenen Hygiene und Sicherheitsstandards für die jeweilige Branche in ihrem Unternehmen einzuhalten, dürfen sie die Plakette „Partnerbetrieb - sichere Festspiele“ verwenden. Zudem werden die Partnerbetriebe auf der Homepage der Salzburger Festspiele und in den Service-Mailings an die Kunden der Salzburger Festspiele genannt.
Damit soll zum einen der hervorragende Ruf der Mozartstadt als Reiseziel erhalten und zum anderen vermieden werden, dass die zurecht so gefürchteten Cluster entstehen können. Die Teilnehmer an der Initiative zeigen, dass Sie mit den Festspielen an einem Strang ziehen und besondere Verantwortung gegenüber Gästen und Kunden unserer Stadt übernehmen.
Zu den teilnehmenden Partnerbetrieben
Kriterien
Hotellerie
Die Partnerbetriebe verpflichten sich die Empfehlungen, die unter https://www.sichere-gastfreundschaft.at/beherbergung/ abrufbar sind, einzuhalten und zusätzlich folgende Maßnahmen umzusetzen:
Beschäftigte
- Information der Beschäftigten zu Präventions- und Hygienemaßnahmen sowie zum richtigen Verhalten bei COVID-19-Symptomen bzw. Infektionen
- Sensibilisierung der Beschäftigten auf Einhaltung der Mindestabstandsregeln
- MitarbeiterInnen mit Kundenkontakt haben eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen
- MitarbeiterInnen werden ersucht Gesundheitstagebücher zu führen und haben sich bei Auftreten von Symptomen beim Arbeitgeber zu melden
Abstand
- Anordnung von Tischen und Sitzgelegenheiten, um den Mindestabstand zwischen den Personen einzuhalten (sofern keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist)
Hygiene
- Frequenzabhängiges Reinigen oft berührter Gegenstände und Oberflächen
- Regelmäßiges und ausreichendes Lüften
- Bei Zimmerreinigung auf einen Wechsel der Reinigungstücher und die Desinfektion der Handschuhe nach jedem Zimmer achten
- Zimmer nach jedem Gästewechsel mit besonderer Aufmerksamkeit reinigen, insbesondere auf oft berührte Gegenstände (wie Türgriffe, Lichtschalter usw.) achten
- Bereitstellen von Desinfektionsmittel in der Lobby oder Rezeption
Gäste
- Beim Check-In wird der Gast über Maßnahmen im Betrieb zum Schutz vor einer COVID-19-Infektion informiert, vor allem über den Mindestabstand von einem Meter in allgemein zugänglichen Bereichen gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht der Gästegruppe angehören
- Wenn mögliche Symptome bei einem Gast beobachtet werden, soll auf Wunsch des Gastes, ein Arzt zur Klärung hinzugezogen werden können
- Bei einem Verdachtsfall, wird der Gast ersucht, bis zum Vorliegen der Ergebnisse, sich im Zimmer zu isolieren
Kontaktnachverfolgung
- Aufnahme der für die Nachverfolgung relevanten Kontaktdaten beim Check-in im Beherbergungsbetrieb (E-Mail oder Telefonnummer) bei Zustimmung des Gastes
- Aufbewahrung der Dienstpläne der Beschäftigten für vier Wochen
Isolation und Weiterbetrieb bei Verdachtsfall bzw. postiver Testung
- Gäste werden über Verhaltensregeln im Fall einer positiven COVID-19 Erkrankung informiert
- Beschäftigte werden aufgefordert, bei Anzeichen von Krankheit zuhause zu bleiben und den Arbeitgeber zu informieren.
- Bei Auftreten von COVID-19-Symptomen während der Arbeit werden Beschäftigte isoliert
- Kontaktaufnahme des Beherbergungsbetriebs mit der Gesundheitsbehörde bei COVID-19 Verdachtsfall
- Im Falle der positiven Testung Information aller Kontaktpersonen
Gastronomie
Die Partnerbetriebe verpflichten sich die Empfehlungen, die unter https://www.sichere-gastfreundschaft.at/gastronomie/ abrufbar sind, einzuhalten und zusätzlich zu folgenden Maßnahmen:
Beschäftigte
- Mund-Nasenschutz-Masken oder Alternativen (z.B. Face-Shield) für MitarbeiterInnen im Kundenkontakt
Hygiene
- Sämtliche Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen (z.B. sind oft berührte Oberflächen, wie Türgriffe oder Lichtschalter usw frequenzabhängig zu reinigen)
Im Lokal
- Strikte Einhaltung der Abstandsregeln
- Besuche vorwiegend nur nach Tischreservierung, um die Platzierung der Gäste besser planen und Abstände besser einhalten zu können
Gäste
- In Restaurants, wo eine Tischreservierung üblich ist, ist pro reserviertem Tisch eine Kontaktperson, mit zumindest Name, Telefonnummer und der Zeit, zu der sich der Gast im Restaurant befindet, anzugeben.
- In anderen Lokalen, wie beispielsweise Kaffeehäusern oder bei kurzen Besuchen in Restaurants (auf einen Kaffee, Glas Sekt, etc.) wird für die Gäste die Möglichkeit geboten sich freiwillig elektronisch oder mittels Formular (Muster) zu registrieren, um Gäste im Covid19-Ernstfall rasch und unkompliziert informieren zu können.
Handel/Gewerbe
Beschäftigte
- Tragen von Mund-Nasenschutz-Masken oder Alternativen (z.B. Face-Shield) durch MitarbeiterInnen mit Kundenkontakt in den Verkaufsräumlichkeiten
Kunde
- KundInnen wird empfohlen einen Mund-Nasenschutz-Masken oder Alternativen (z.B. Face-Shield) zu verwenden
Hygiene
- Handdesinfektionsmittel im Kundenbereich
Im Geschäft
- Strikte Einhaltung der Ein-Meter-Abstandsregelung
- Aushang der Kundeninformation (Download)
- Regelmäßiges und ausreichendes Lüften